Battle Royale ist beschlagnahmt

  • Battle Royale ist beschlagnahmt
    Das Amtsgericht Fulda sieht Verstoß gegen §131 StGB


    Mit dem heutigen Tag schließt sich für das japanische Actiondrama Battle Royale ein Kreis, der schon im Januar 2006 seinen Anfang nahm. Damals indizierte die BPjM die japanische DVD des Films auf Liste B. Im Juni desselben Jahres folgte auch noch die SPIO/JK-geprüfte DVD von Kinowelt, die jedoch zensiert war und deswegen "nur" auf Liste A gesetzt wurde. Nahezu 7 Jahre stand also schon die Einschätzung im Raum, dass das zynisch-gesellschaftskritische Werk möglicherweise gegen §131 des Strafgesetzbuches verstößt, sich also dem Tatbestand der Gewaltverherrlichung schuldig macht.


    Doch weil eine Verfrachtung auf Liste B nicht bedeutet, dass sich gleich auch ein Gericht mit einem Film befasst, kann es, wie in diesem Fall, auch mehrere Jahre dauern, bis es dazu kommt. In der Zwischenzeit hatte das österreichische Label NSM Records in Zusammenarbeit mit Capelight Pictures den japanischen Klassiker in zwei aufwendigen Editionen auch auf Blu-ray veröffentlicht. Eine davon fiel auch den Prüfern bei der BPjM in die Hände und auch diese fand folgerichtig ihren Weg auf die "B"öse Liste.


    Dieses Mal hatte das aber größere Folgen, denn das Amtsgericht Fulda nahm sich nun des Filmes an und überprüfte, ob sich die von der BPjM angezeigte Tendenz auch tatsächlich erhärtet. Und in der Tat. Der zuständige Richter kam zu dem Urteil, dass Battle Royale gewaltverherrlichend ist. Damit gilt das Werk ab diesem Tag als beschlagnahmt.



    Inhalt: Japan, zu Beginn des neuen Milleniums. In den Schulen ist Brutalität und Gewalt an der Tagesordnung. Die Regierung sieht sich gezwungen, einzugreifen und ein Exempel zu statuieren. Ein "Battle Royale", ein "Spiel auf Leben und Tod", soll die randalierenden Schüler wieder zur Raison bringen. Schauplatz dieser königlichen Schlacht ist eine abgelegene Insel, auf die man die Mädchen und Jungen nun verfrachtet. Die Regeln des Spiels sind simpel, aber gnadenlos: Jeder Teenager wird mit ausreichend Proviant sowie einer tödlichen Waffe ausgerüstet. Nach drei Tagen darf nur mehr ein einziger Überlebender auf der Insel auffindbar sein. Und so nimmt ein grauenvolles Abschlachten seinen Lauf. Denn wenn sie sich nicht fügen, werden alle unbarmherzig exekutiert. (Marketing Film DVD-Cover)


    Q : schnittberichte.com

  • Die Begründung würde ich gerne lesen! Scheint so als hätte der zuständige Richter den Film nicht verstanden.

    The film's about a robot getting sent back through time, and you're moaning about a single line being unrealistic?

  • Zitat

    Original von Da Ochi
    pfffff gewaltverherrlichend. Ich erachte es eher als Kunst :)


    Das sieht jeder Filmfan so,aber die Öffentlichkeit und breite Masse nennt es Gewaltverherrlichung.
    Wenn wir ehrlich zu uns sind dann hat sie damit garnicht so Unrecht.


    Ihn nach all der Zeit zu beschlagnahmen sehe ich ehr als Unnötig an.

  • Zitat

    Original von Dying_Soul


    Das sieht jeder Filmfan so,aber die Öffentlichkeit und breite Masse nennt es Gewaltverherrlichung.
    Wenn wir ehrlich zu uns sind dann hat sie damit garnicht so Unrecht.


    Ihn nach all der Zeit zu beschlagnahmen sehe ich ehr als Unnötig an.


    Wenn ich ganz ehrlich bin, fand ich sogar schon immer das im Film zu wenig Gore zu sehen ist :D


    Nee mal aber in Ernst. Meint ihr er wäre auch Beschlagnahmt, wenn Erwachsene und nicht Teenager sich abschlachten?! :zwinkern

  • Zitat

    Original von Da Ochi


    Wenn ich ganz ehrlich bin, fand ich sogar schon immer das im Film zu wenig Gore zu sehen ist :D


    Nee mal aber in Ernst. Meint ihr er wäre auch Beschlagnahmt, wenn Erwachsene und nicht Teenager sich abschlachten?! :zwinkern


    Ich denke die Thematik ist hart an der Grenze dessen was man Sehen sollte.
    Aber es gibt mittlerweile viel viel viel veil schlimmeres Bildmaterial zu sichten als sowas.
    Und da wird nichts beanstandet,riecht nach Vermarktungsstrategie.

  • Der Film ist einfach beschlagnahmt worden, weil er ein typischer §131 ist.


    Bestandteil des §131 ist in erster Linie "Gewaltverherrlichung"


    Dies findet hier in vollen Umfang statt, da hier die Erwachsenen, die aufmüpfigen Jugendlichen durch ein von der Gesellschaft akzeptiertes Fernsehspektakel entsorgen.


    Die Visuelle Gewalt hält sich hier in Grenzen, in erster Linie ist dieser Aspekt zu betrachten, was die Entscheidung betrifft.


    Zitat

    Original von Blade


    "Bitte beschlagnahmt mal den Film, damit wir unsere Limited Edition besser verkaufen können", oder wie?


    Ich finde Specialfreaks Idee dazu garnicht abwegig, die Beschlagnahme ist für viele ein Prädikat besonders wertvoll, warum soll es nicht so sein das ein Label über Umwege einen Film einreicht um den gewünschten Werbeboost zu bekommen!


    In diesen Fall, glaube ich jedoch nicht daran, da dies sonst geschehen wär, bevor die Ultimate Editions für 35€ verscherbelt worden währen...

  • Battle Royale: Beschlagnahme wurde aufgehoben
    Capelight wehrt sich erfolgreich beim Amtsgericht Fulda





    Der japanische Film Battle Royale hatte es nie besonders leicht hierzulande. War die ursprüngliche deutsche Fassung nur mit 7 Minuten an Schnitten an das damalige SPIO/JK-Siegel "strafrechtlich unbedenklich" gelangt, verblieb der Film 7 Jahre lang auf Liste B der Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien.


    Bis im April 2013 das Amtsgericht Fulda auf den Antrag der Beschlagnahme durch die Staatsanwaltschaft reagierte und den Film anschließend etwas näher betrachtete. Da wurde Battle Royale prompt wegen des Verstoßes gegen §131 StGB (Gewaltverherrlichung) beschlagnahmt.


    Nun jedoch erreichte uns eine erfreuliche Nachricht vom rechteinhabenden Label Capelight Pictures, das sich in letzter Zeit mit vielen vorzüglichen Veröffentlichungen viele Freunde unter Genrefans gemacht hat. Der Beschwerde beim Amtsgericht Fulda wurde stattgegeben und die Beschlagnahme wurde aufgehoben. Capelights Mitteilung im Wortlaut:



    Die Montagsmeldung kommt heute aus Fulda: Das Amtsgericht Fulda hat nämlich auf unsere Beschwerde hin die Beschlagnahme von BATTLE ROYALE aufgehoben. Die nächsten Schritte werden nun von unseren Anwälten vorbereitet und vielleicht gibt es ja irgendwann in diesem Jahrzehnt doch eine FSK 18 (uncut) Version von BATTLE ROYALE im deutschen Handel. Wir werden sehen!


    Man darf gespannt sein, was für Entwicklungen es für Battle Royale in der Zukunft noch geben wird.

    Quelle:schnittberichte.com

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