kann mir einer den Paragraphen bitte in einfachen Worten erklären? Vor allem wie schaut´s aus wenn ich z.B. in Amazon UK Filme bestelle, die bei uns beschlagnahmt sind. Lässt der Zoll die dann durch oder sind die weg? Weil ich mal meine gelesen zu haben, daß man §131 Filme kaufen und besitzen darf, nicht aber verkaufen.
§131
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Schau mal hier: http://medienzensur.de/seite/beschlagnahmung.shtml
Zitat- Der reine Besitz (Privatbesitz) ist nicht strafbar!
- Auch das private Anschauen des beschlagnahmten Mediums ist ebenfalls nicht strafbar (Vorsicht beim Anschauen mit Freunden: Das könnte als "Vorführung" zu werten und somit strafbar sein!)
- Auch das Kaufen ist nicht strafbar, sofern man es nicht tut, um zu Verbreiten, Vorzuführen etc. (Der Verkäufer hingegen macht sich strafbar!)
- Strafbar ist ebenso der Verkauf, die Vorführung, das Verschenken usw.Ich hoffe, das hilft. :wave
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dank dir. dann können die doch gar nichts machen und ich kann kaufen wie ein Verrückter
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Ebenfalls ist der import strafbar!
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Zitat
Original von christik
Ebenfalls ist der import strafbar!steht aber nicht explizit drin. Strafbar ist der Kauf nur wenn man versucht es weiter zu veräussern. Von Import ist nicht die Rede.
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Dann importier mal nen beschlagnahmten aus Amerika
"neulich hatte erst jemand aus dem Forum hier stress deswegen!"
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