• Hallo an alle User,


    ich hatte gestern ein Gespräch mit den Verantwortlichen von BMV. Da sie momentan viel um die Ohren haben können sie sich derzeit nicht um ihre Sparte bei uns kümmern. Aus diesem Grund haben wir uns dazu entschlossen die Sparte vorübergehend zu deaktivieren (was nicht heißen soll, daß es die Sparte gar nicht mehr geben wird).


    mfg Thomas

  • Hätte mal eine rechtliche Frage, eine Bekannte hat bei BMV zwei Mediabooks bestellt, beide Mediabooks trudelten beschädigt ein(Druckstellen).Nachdem BMV in Kentniss gesetzt wurde kam als Rückantwort:
    "vielen Dank für Ihre Mail.
    Es tut uns leid, das Sie nicht zufrieden sind.
    Da die Artikel nicht defekt, oder eine Mangel vorliegt, können Sie selbstverständlich von Ihrem Wiederruf gebrauch machen.
    Alles dazu finden Sie uns auf der Seite unter Wiederruf.


    Ist das rechtlich korrekt, ein beschädigtes Mediabook stellt keinen Mangel dar und nicht nur das man jetzt extra zur Post muss um das ganze zurückzusenden muss man auch noch die Versandkosten tragen, kennt sich da jemand aus?

  • Zitat

    Original von MagyarGirl
    Ist das rechtlich korrekt, ein beschädigtes Mediabook stellt keinen Mangel dar und nicht nur das man jetzt extra zur Post muss um das ganze zurückzusenden muss man auch noch die Versandkosten tragen, kennt sich da jemand aus?


    deutschland ist natürlich nicht immer gleich, aber sowas ist normalerweise ein mangel. vl steht aber auch explizit etwas zum thema in den agbs! dann müsste man prüfen ob diese klausel in den agb rechtswidrig ist!
    :wave

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