Neue Vorratgespeicherung

  • Was das Urteil wirklich bedeutet


    http://www.spiegel.de/video/video-1052034.html


    Wer hat gewonnen, wer hat verloren? Werden Verbindungsdaten künftig gar nicht mehr auf Vorrat gespeichert? Können Nutzer illegaler Tauschbörsen nun nicht mehr verfolgt werden? SPIEGEL ONLINE beantwortet die wichtigsten Fragen zum Urteil des Verfassungsgerichts.


    Wird die Vorratsdatenspeicherung abgeschafft?


    Aller Wahrscheinlichkeit nach nicht. Das Gesetz ist zwar in seiner vorliegenden Form "nichtig", darf somit ab sofort nicht mehr angewendet werden. Die derzeit bei den Internetprovidern vorliegenden Daten müssen gelöscht werden. Über diese Rechtsfolge des Urteils wurde übrigens denkbar knapp entschieden: mit vier zu vier Stimmen. Vier Richter hätten das Gesetz also nur für "unvereinbar mit dem Grundgesetz" erklären wollen. Nur wegen des Begriffs der Nichtigkeit können die Vorschriften auch nicht in eingeschränktem Umfang übergangsweise weiter angewendet werden.


    Doch das Verfassungsgericht hält die Datenspeicherung nicht für prinzipiell verfassungswidrig: "Das Grundgesetz verbietet eine solche Speicherung nicht unter allen Umständen."


    Wenn der Gesetzgeber also die Einschränkungen umsetzt, die die Richter in ihrem Urteil vorschreiben, können Verbindungsdaten auch in Zukunft wieder auf Vorrat gespeichert werden - so, wie es die entsprechende EU-Richtlinie vorsieht.


    Welche Einschränkungen muss der Gesetzgeber machen?


    Die Daten dürfen nicht direkt für den Staat, sondern müssen weiterhin durch die Internetprovider gespeichert werden. Sie bleiben damit "verteilt auf viele Einzelunternehmen und stehen dem Staat unmittelbar als Gesamtheit nicht zur Verfügung", so die Richter. Die Daten müssen sicherer gespeichert werden, als das bisherige Gesetz es verlangt. In diesem Punkt ist der Einfluss des Chaos Computer Clubs zu erkennen, dessen Vertreter als Sachverständige zum Verfahren hinzugezogen worden waren. Die Richter benennen explizit als Bedingungen:


    * getrennte Speicherung
    * asymmetrische Verschlüsselung
    * Vier-Augen-Prinzip verbunden mit
    * fortschrittlichen Verfahren zur Authentifizierung für den Zugang zu den Schlüsseln
    * revisionssichere Protokollierung von Zugriff und Löschung


    Neben höherer Datensicherheit fordert das Verfassungsgericht "anspruchsvolle und normenklare Regelungen" was Datenschutz, Transparenz, Rechtsschutz für Betroffene und Zugriffsrechte der Behörden angeht. Der Bundesdatenschutzbeauftragte soll einbezogen werden. Heimlich verwendet werden dürften die Daten nur dann, wenn das "im Einzelfall erforderlich und richterlich angeordnet" sei. Ein Richtervorbehalt gilt für die Abfrage und Übermittlung der Daten generell.


    Wer darf die Daten nutzen und wann?


    Zugreifen dürfen Strafverfolger, also Staatsanwaltschaften und Polizei, sowie Geheimdienste. Erstere aber nur dann, wenn ein Richter das gestattet hat und wenn es um "schwerwiegende Straftaten" geht. Das gleiche hatte das Gericht auch schon in seiner Eilentscheidung im Jahr 2008 entschieden. Welche Straftaten unter diese Formulierung genau fallen, soll der Gesetzgeber selbst festlegen.


    Die Zugriffsrechte von Nachrichtendiensten auf die Verbindungsdaten müssen ebenfalls "wirksam begrenzt" werden. Zugriffe dürften nur bei konkreter Gefahr für Leib und Leben, Gefahren für den Bestand des Bundes oder eines Bundeslandes oder bei einer drohenden "gemeinen Gefahr" erfolgen. Grundsätzlich haben dabei die ebenfalls vom Verfassungsgericht verschärften Anforderungen zu gelten, die im Zusammenhang mit einer Online-Durchsuchung erfüllt sein müssen.


    Sind Tauschbörsennutzer damit aus dem Schneider?


    Nein. Die Abfrage einfacher IP-Adressen haben die Richter weit schwächer abgesichert als den Zugriff auf die Verbindungsdaten selbst: "Ein Richtervorbehalt muss für solche Auskünfte nicht vorgesehen werden." Zur Erstellung umfassender Persönlichkeitsprofile sei die bloße Zuordnung einer IP-Adresse ungeeignet.


    Behörden können dem Urteil zufolge eine Zuordnung von IP-Adresse zu Nutzern auch dann abfragen, wenn es sich nicht um eine Straftat, sondern in bestimmten Fällen bloß um eine Ordnungwidrigkeit handelt. Welche Ordnungswidrigkeiten das genau sind, soll der Gesetzgeber konkret benennen. Mit anderen Worten: Für Piratenjäger von Musik- oder Filmbranche, die herausfinden wollen, wer hinter einer IP-Adresse steckt, von der aus illegal Musik- oder Filmdateien verschoben werden, ändert sich de facto nichts. Sie müssen nur einen Strafverfolger finden, der für sie beim Provider nachfragt - einen Gerichtsbeschluss braucht man dafür nicht. Dazu ist dem Gericht zufolge aber "ein hinreichender Anfangsverdacht oder eine konkrete Gefahr" vonnöten. Eine weitere Einschränkung: "Die Betreffenden müssen von der Einholung einer solchen Auskunft aber benachrichtigt werden."


    Die gleichen Regeln dürften weiterhin für Menschen gelten, die etwa in Internet-Foren Verleumdungen, oder Beleidigungen hinterlassen oder auf andere Weise vermeintlich anonym gegen Gesetze verstoßen - ihre Identität herauszufinden, bleibt relativ einfach.


    Gehören die Internet-Provider zu den Gewinnern?


    Nein. Die Provider müssen auch weiterhin die Infrastruktur für die Speicherung der Daten vorhalten - das haben die Karlsruher Richter explizit als zulässig und zumutbar eingestuft: "So wie die Telekommunikationsunternehmen die neuen Chancen der Telekommunikationstechnik zur Gewinnerzielung nutzen können, müssen sie auch die Kosten für die Einhegung der neuen Sicherheitsrisiken, die mit der Telekommunikation verbunden sind, übernehmen und in ihren Preisen verarbeiten. "


    [SIZE=7]Quelle: www.spiegel.de[/SIZE]


    Naja im grunde genommen hat es für den Normalen User jetzt nicht sooooo viel auswirkungen.
    Höchstens das weniger willkür im fordergrund steht.


    vielleicht hab ich es überlesen. Wie lange ist denn jetzt die neue Vorratsspeicherung. Die alte war 1/2 Jahr. Hat sich nur was für den Zugriff von Daten geändert?

  • Zitat

    vielleicht hab ich es überlesen. Wie lange ist denn jetzt die neue Vorratsspeicherung. Die alte war 1/2 Jahr. Hat sich nur was für den Zugriff von Daten geändert?


    Es gibt keine mehr! Die Behörden dürfen zwar Anfragen und müssten die Daten auch bekommen, wenn es diese noch gäbe. Die Daten die hinter der IP stehen werden momentan nur noch im Bereich von 7 Tagen gespeichert (variert von Provider zu Provider stark). Die Provider speichen die Daten momentan lediglich noch für Rechungszwecke.

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